Das Wohnungseigentumsrecht ist von vielfältigen Konflikten in einer dauerhaften Vertragsbeziehung geprägt. Widerstreitende Nutzungsrechte, fehlerhafte Eigentümerbeschlüsse, falsche Hausgeldabrechnungen führen häufig zu Streit zwischen Wohnungseigentümern einerseits und dem Verwalter andererseits.
Die Reform des Wohnungseigentumsrechtes 2007 hat dieses grundlegend verändert und verfahrensrechtlich der Zivilprozessordnung unterworfen. Dies ist mit Verschärfungen zu Lasten der Beteiligten verbunden.
So gilt nunmehr auch im Wohnungseigentumsrecht der Beibringungsgrundsatz. Die Begründungsfrist für die Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung ist nunmehr nicht verlängerbar.